Gibt es Wartezeiten?
Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt viele gesundheitliche Grundbedürfnisse ab – doch im Bereich der Zahnmedizin stößt sie schnell an ihre Grenzen. Wer Wert auf hochwertige Zahngesundheit, ästhetisch ansprechende Lösungen und langfristige Versorgung legt, wird feststellen: Die gesetzliche Kasse zahlt nur das medizinisch Notwendige – alles Darüberhinausgehende muss privat getragen werden. Genau hier setzt die Zahnzusatzversicherung an.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt – je nach Tarif – viele Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt. Dazu zählen vor allem Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Kronen und Brücken. Auch ästhetische Zahnfüllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen sowie professionelle Zahnreinigungen werden häufig ganz oder teilweise erstattet. Für Kinder und Erwachsene kann sie zusätzlich kieferorthopädische Behandlungen abdecken. Insgesamt schützt die Versicherung vor hohen Eigenkosten und ermöglicht eine bessere, oft ästhetischere Zahnversorgung.
Herr Müller (45) verliert durch einen Unfall einen Schneidezahn. Der Zahnarzt empfiehlt ein Implantat mit Krone.
Kostenaufstellung:
Leistung Zahnzusatzversicherung (90 % Erstattung):
Vorteil:
Ohne Zahnzusatzversicherung: 2.400 € Eigenanteil
Mit Zahnzusatzversicherung: nur 240 € Eigenanteil
Frau Schmidt (38) geht 2× pro Jahr zur Zahnreinigung.
Kostenaufstellung:
Zahnzusatzversicherung übernimmt:
Vorteil:
Lea (13) benötigt eine feste Zahnspange über 3 Jahre.
Kostenaufstellung:
Zahnzusatzversicherung (100 % Erstattung):
Herr Meier (52) benötigt zwei Keramikkronen und ein Inlay im Backenzahnbereich.
Kostenaufstellung:
Zahnzusatzversicherung (75 %):
Je nach Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung der Versicherungskammer bis zu 100 Prozent aller Kosten für Ihr strahlendes und gesundes Lächeln.

ZahnPRIVAT 75
0-19 Jahre
0,99 Euro
20-29 Jahre
8,00 Euro
30-39 Jahre
11,70 Euro
40-49 Jahre
16,91 Euro
50-59 Jahre
25,23 Euro
ab 60 Jahre
35,37 Euro

ZahnPRIVAT 90
0-19 Jahre
17,16 Euro
20-29 Jahre
16,94 Euro
30-39 Jahre
22,77 Euro
40-49 Jahre
34,46 Euro
50-59 Jahre
45,89 Euro
ab 60 Jahre
66,91 Euro

ZahnPRIVAT 100
0-19 Jahre
20,73 Euro
20-29 Jahre
21,55 Euro
30-39 Jahre
30,05 Euro
40-49 Jahre
45,69 Euro
50-59 Jahre
59,31 Euro
ab 60 Jahre
84,14 Euro
Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.
Nein, leider können Sie eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn aktuell keine Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird und auch in den letzten zwei Jahre keine solcher Maßnahmen zahnärztlich empfohlen wurde.
Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.
Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. (Siehe Leistungsvergleich)
Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:
Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90
Tarif ZahnPRIVAT 75
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und dass durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.
Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.
Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:
In den Tarifen ZahnPRIVAT 90 und 100 ist die jährliche Erstattung, zum versicherten Prozentsatz, in der Summe nicht begrenzt.
Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung sind erstattungsfähig, sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme, sowie beim Ziehen von Weisheitszähnen durchgeführt werden.
Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung.
Der versicherte Prozentsatz ist:
Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.
Der versicherte Prozentsatz ist:
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Nein, es gibt keinerlei der o.g. Begrenzungen.
Der Versicherungsschutz umfasst die jeweils anfallenden Laborarbeiten und Materialkost
Nein, es findet kein fiktiver Abzug statt, wenn die GKV nicht leistet. Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, leistet der Tarif zum versicherten Prozentsatz.
Kieferorthopädie für versicherte Personen vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist diese Leistung nicht versichert.
Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung.
Der versicherte Prozentsatz ist:Für die gesamte Tariflaufzeit ist der Erstattungsbetrag auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), sofern die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wird für:
Kieferorthopädie für versicherte Personen nach Vollendung des 19. Lebensjahres.
Der Versicherer erstattet kieferorthopädische Maßnahmen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, für die die GKV Leistungen für Kieferorthopädie erbringt.








